Hallo, ich hatte im April eine Kontopfändung. War ein kleiner Betrag, Bankberater rief an und fragte, ob er den Betrag überweisen soll. Ich habe bestätigt, nach 45 Sekunden war das Thema erledigt. Vorgestern bekam ich die ordentliche Kündigung meines Vermieters. Ich bin aus allen Wolken gefallen, denn ich hatte ja den Dauerauftrag. Zum Stichtag war das Konto schon lange nicht mejr gepfändet und ausreichend gedeckt. Der Vermieter hat natürlich keine Mahnung geschickt, wozu er aber auch nicht verpflichtet ist.

Nun sagt die Bank, es wäre ein übliches Vorgehen, dass bei einer Pfändung alle Daueraufträge gelöscht werden. Ich hatte vorher schon zwei Mal einenPfändung, davor im Januar und da wurde nichts gelöscht. Die Bank tut nun so, als wäre die Löschung Standard und bei den vorherigen Fällen gab es die Fehler, dass der Dauerauftrag nicht gelöscht wurde. Ich habe dazu noch nie etwas gehört, finde dazu nichts im Internet und finde es auch total unsinnig.

Kann mir jemand mehr dazu sagen? Mein Anwalt meinte, wenn der Dauerauftrag auf Verschulden der Bank nicht ausgeführt wurde, wäre ich aus dem Schneider, denn eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses setzt eine Verfehlungen des Mieters voraus.