Hallo,

Bitte um ein Rat bei der folgenden Situation:

Ich habe vor mein Geschäft an einen Familienzugehörigen zu übergeben. Es handelt sich hierbei um eine Gastronomische Einrichtung in einen Einkaufs Center. Der Mietvertrag wird demnächst fristgemäß gekündigt. Es handelt sich dabei NICHT um einen vorzeitigen austritt aus dem Mietvertrag!

Ist es sinvoll ERST zu Kündigen und bei der Gelegenheit den Nachmieter vorzuschlagen/vorzustellen? Oder umgekehrt?

In welcher schriftlichen Form soll Ich beim Vermieter die Anfrage auf die Übernahme des Mietvertrages von meinen Nachfolger stellen? Auf was muss ich dabei besonders acht geben? Gibt es eventuell ein Muster?

MfG Jacob