Antwort
Also, es gilt in deinem Fall quasi als Gewerbe, das du anmelden musst. Führt schlussendlich also auch dazu, dass du eine USt Erklärung abgeben musst am Jahresende neben deiner Steuerklärung, die für dich dann auch verpflichtend ist.
Da es unwahrscheinlich ist, dass du dabei genug Umsatz machst, um am Ende auch Umsatzsteuer zu bezahlen, wird die USt Erklärung also gegen 0 laufen.
YouTube erfordert trotzdem eine Gewerbeanmeldung, so unwahrscheinlich es oft auch ist und viele nicht wissen. Das entscheidende hierbei ist, dass die Absicht, Gewinn zu erzielen, besteht. Somit ist man beim Gewerbe.