Hallo ich habe eine Frage bzgl. thesaurierenden ETF. Ich bin bei einem ausländischen Broker und frage mich nun, ob ich die ausschüttungsgleichen Beträge der Fonds in Zeile 4 der Anlage Kap-InV (Ausschüttungen i.S.v. § 2 Nr. 11 InVStG) eintragen muss?

In § 2 Nr. 11 InvStG heißt es Ausschüttungen sind die dem Anleger gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschließlich des Steuerabzugs auf den Kapitalertrag

In Zeile 4 kommen auch die Erträge von ausländsichen Fonds oder?