OK, dann versuchen wir mal das ganze etwas komplizierter zu machen.
Die Schwiegereltern sind Aussiedler, sie stammen aus Russland und haben nicht die ganze Zeit in Deutschland gearbeitet. Die Arbeitszeit in Russland wird ja für die deutsche Rente angerechnet. Geht ihnen dieser Teil der Rente verloren?
Ist die "vorübergehende" Auswanderung, "Parent and Grandparent Super Visa" ist ja nur ein erweitertes Besuchervisum, gleichzusetzen der permanenten Auswanderung? Wird beides gleich behandelt?
MfG
Johann