OK, dann versuchen wir mal das ganze etwas komplizierter zu machen.

Die Schwiegereltern sind Aussiedler, sie stammen aus Russland und haben nicht die ganze Zeit in Deutschland gearbeitet. Die Arbeitszeit in Russland wird ja für die deutsche Rente angerechnet. Geht ihnen dieser Teil der Rente verloren?

Ist die "vorübergehende" Auswanderung, "Parent and Grandparent Super Visa" ist ja nur ein erweitertes Besuchervisum, gleichzusetzen der permanenten Auswanderung? Wird beides gleich behandelt?

MfG

Johann

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Danke für die Antworten so weit.

Ja der Umzug ist privat, eine Krankenversicherung in Kanada ist vorhanden. In der Provinz Manitoba ist jeder der mit der Arbeitserlaubnis im Land ist auch gleichzeitig Krankenversichert.

MfG

Johann

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OK, ich versuche mal die Fragen zu beantworten.

Ich werde nach Kanada mit einem Arbeitsvisum nach Kanada gehen. Werde dort nach etwa 1 Jahr einen Antrag auf "permanent residence" stellen, bin also das erste Jahr nur ein Besucher mit einer Arbeitserlaubnis.

Die Arbeit soll im Homeoffice erledigt werden. Der Wohnsitz ist in Kanada.

Laut unseren Recherchen wäre es dennoch möglich seine Arbeitsanstellung in Deutschland fortzuführen, Die Steuern und Sozialabgaben müssten dann natürlich auch hier beglichen werden.

Ich hoffe ich konnte die offenen Fragen beantworten.

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