Guten Abend,

Nach Scheidung von Person A und Person B ist das gemeinsame Haus in der Teilungsversteigerung. Der Termin ist vom Amtsgericht bereits festgesetzt.

Aktuell leben in dem Haus noch Person B mit deren leiblicher Tochter. Die beiden tragen z. Zt. noch die anfallenden laufenden Kosten für die Immobilie (Finanzierung, Abgaben, Energiekosten etc.).

Seit ein paar Tagen ist auf dem Grundstück richtig Bambule, es halten verstärkt PKW´s vor dem Haus, aus denen Fotos vom der Immobilie gemacht werden und es betreten immer wieder Fremde das besagte Grundstück, gucken durch die Fenster und klingeln häufig auch.

Diese Situation ist für Person B und die Tochter sehr belastend und beängstigend, zumal die Tochter Rollstuhlfahrerin ist und tagsüber teilweise allein zu Hause ist. Die Polizei scheint das Treiben nicht zu interessieren.

Die Immobilie wird bereits durch 2 verschiedene Agenturen

  • AZ Agentur für Zwangsversteigerungsinformationen GmbH
  • Argetra GmbH

OHNE ZUSTIMMUNG von Person B auf diversen Internetportalen zur Vermittlung angeboten. In den Ausschreibungen werden die Straße, die Postleitzahl und der Ort genannt.

Nun die Frage:

Dürfen besagte Agenturen ohne die Zustimmung des (Noch-)Eigentümers B die zur Teilungsversteigerung stehende Immobilie einfach im Internet inserieren und zur Vermittlung anbieten? Kann man ggf. rechtlich gegen diese Agenturen vorgehen bzw. die Löschung der Inserate verlangen?

Und was kann man ggf. gegen das Betreten des Grundstücks durch Unbefugte/Fremde rechtlich unternehmen?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus!

John