Hallo zusammen!

Wir leben zusammen mit 2 anderen Parteien zur Miete in einem Haus mit Gemeinschaftsgarten. Im Mietvertrag steht nur das jeder Mieter zum Rasenmähen und Gartenpflege verpflichtet ist. Im 3 Wochenrhythmus vom Vermieter in der Hausordnung festgelegt. Eine neue Mieterin, frisch eingezogen, hat jetzt nach einem Gemeinschaftsmäher gefragt da sie keinen hat. Wir haben einen eigenen der jetzt aber den Geist aufgegeben hat. Und die 3 Partei ist der Sohn vom Vermieter der den Mäher immer bekommt wenn er ihn braucht. Jetzt ist meine Frage, muss der Vermieter einen Mäher bereitstellen oder muss jeder Mieter sich selber einen Beschaffen? Danke!