Einfach so vom Kauf zurück treten kannst du nicht. Der Händler oder Hersteller ist zur Nacherfüllung oder Nachbesserung verpflichtet (sprich, er muss die Maschine Reparieren oder dir eine neue Maschine geben). Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so kannst du vom Kaufvertrag zurück treten und bekommst dein Geld wieder.
Antwort
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Zwar bekommst du die kompletten 400 Euro ausbezahlt, aber der Arbeitgeber muss trotzdem Abgaben leisten. Wie wfwbinder schon geschrieben hat kann man sich bei Abgabe der LSK diese Kosten sparen.
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