Antwort
Beim zuständigen Bauamt nachfragen! Wenn es mal ein Grundstück war, hätte das Haus damals ja auch auf der anderen Seite gebaut werden dürfen... Es kommt ganz auf die Bauvorschriften an, wie hoch GRZ etc sein darf und ob das "Gartengrundstück" an eine Straße grenzt, also ein ungehinderter Zugang möglich ist. Aber das weiß das Bauamt genau und kann nachgefragt werden.