Müssen Balkone explizit im Wohnungsmietvertrag enthalten sein?
wir haben eine Wohnung mit Ausgangstüren zu einem Balkon und einer Dachterrasse gemietet. Es handelt sich um einen Neubau, Balkon und Dachterrasse waren noch nicht fertiggestellt, die Fertigstellung sollte in de nächsten 4 Monaten erfolgen nun sind 10 Monate vergangen und die Vermieterin sagt sie akzeptiert keine Mietkürzung weil Balkon und Dachterrasse nicht im Mietvertrag aufgeführt sind. Hat sie recht?
Mietrecht