Das nennt man Sicherheitenwechsel - die Bank prüft natürlich die Werthaltikeit des neuen Objekts, stimmt aber in der regel bei solchen Wohnungswechseln zu. Denn als Kunde bleibt Ihr ja dann erhalten. Allerdings kommen Notar- und Grundbuchkosten auf Euch zu. vermutlich verlangt die Bank auch eine Bearbeitungsgebühr. Falls Ihr ein teureres Objekt kauft, muss ggf. nachfinanziert werden, wenn die ursprüngliche Kreditsumme nicht ausreicht.
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Was steht denn in Euren Verträgen? Vielleicht hätte der Chef das Kostgeld längst verlangen dürfen, hat es bisher aber nie getan? Ansonsten wäre meines Erachtens eine Änderungskündigung nötig, wenn dieser Abzug bisher nicht vereinbart war.
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