Hallo zusammen!
Freundin von mir hat mich gefragt und konnte ihr nicht weiterhelfen. Die Situation ist wie folgt: sie ist Hausfrau (mit zwei Kindern), ist familienversichert, hat Steuerklasse 5 und Arbeitserlaubnis (sie sind russische Staatsbürger). Nun will sie ihre künstlerische Tätigkeit, die sie früher in Rußland ausgeübt hat, wieder aufnehmen. Aber nur ab und zu und kommt auf die Summe unter 400 Euro. Soweit ich weiss kann sie bei diesem Betrag in der Familienversicherung bleiben. Doch was ich nicht weiss: wie soll sie ihr Tätigkeit anmelden? Sie will Mal-Workshops anbieten und Malen unterrichten. Muss sie sich als Freiberuflerin beim Finanzamt anmelden oder wie kann sie ihre Einnamen melden? Reicht es wenn sie diese bei der jährlichen Steuererklärung, die sie zusammen mit dem Mann machen, eingeben? Wäre es nicht einfacher für sie diese Workshops auf einer Spende Basis durchzuführen? Ich freue mich sehr auf eure Antworten! Lieben herzlichen Dank jetzt schon mal! Ida