Antwort
Die Person kann dich nicht Anzeigen.
Sie wird zum ersten kein angemeldetes Gewerbe dafür besitzen und es ist kein Kaufvertrag zustande bekommen so einer kommt zu stande wenn man ausmacht für die und die Leistng ist das und das Geld oder sonstiges zu erbringen.
Da du noch keine 18 Jahre alt bist und sie dir Pornografische Bilder gesendet hast kannst du eher sie anzeigen bzw nicht Eher sondern du kannst es.
Der auffand dafür würde sich aber nicht Lohnen denn für dich springt dabei nichts raus.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184.html