Antwort
Ich war Selbständig, beziehe Rente aus private BuV habe jedoch vor wieder geringfügig zu arbeiten wenn es geht und evt. sozialversicherungspflichtigen Job - Erwerbsminderung tritt aber erst ab Feststellung ein und rückwirkend zum Antrag also könnte ich theoretisch die nächsten kommenden 3 Jahre einzahlen und dann beantragen ?