Antwort
Hallo, muß auch meinen Senf dazugeben. Wie schon gesagt bzw. geschrieben. NEIN, Sie darf es nicht, wenn kein Testament vorliegt oder sonstiges in dieser Art.Es müßte auch noch rechtens vom Anwalt bestätigt sein! Ist dies nicht der Fall, macht sich die Lebensgefährtin strafbar. Am besten das wichtigste und wertvollste des verstorbenden in Sicherheit bringen und auf dem schnelsten wege eine Anwalt einschalten. Denn was weg ist, ist weg!