Ich habe neulich meinen Wagen kurz im Halteverbot geparkt, weil ich bei meinem Arzt ein Rezept abholen musste. Als ich zurück kam, hatte mir jemand - ich vermute mit einem Schlüssel eine - einen dicken Lackschden zugefügt . Ich war bei der Polizei, aber die konnten nicht viel machen. Jetzt habe ich heute einen Bericht in der Zeitung gelesen über ein Urteil aus München. darin heisst es wohl, dass Falschparker selber für den Schaden aufkommen müssen, wenn ihr Fahrzeug ordnungswidrieg abgestellt wurde und in der Folge Verkehrsteilnehmer es beschädigen. Das gilt doch wohl aber nicht für Vandalismus wie in meinem Fall,oder?