Hallo,

da ich an einer Fachhochschule in Deutschland studiere und zwischen dem 20.02.18 und dem 17.08.18 (6 Monate) mein Pflichtpraktikum in Österreich absolvieren werde, möchte ich jetzt wissen ob ich beim Finanzamt in meiner Stadt in Deutschland ein "Ansässigkeitsbescheinigung" bekommen kann und meinem Arbeitgeber in Österreich vorlegen kann damit ich in die Steuer in Deutschland bezahle? Und ab wann muss man Steuern bezahlen außer den Rentenversicherungsbeitrag? Mein Hauptwohnsitz ist übrigens in Deutschalnd.

Vielen Dank im Voraus :)