Hallo,
es gibt keine genaue Rechtsgrundlage zum Thema "Kostgeld". Nur eine Rechtsgrundlage zur Unterhaltspflicht der Eltern.
Nach § 1610 Absatz 2 BGB wird Unterhalt bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung geschuldet.
Genauer kannst du unter folgendem Link nach lesen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder-wann-ist-schluss-mit-lustig_016856.html
Deine Freundin ist bis jetzt noch nicht verpflichtet zu Zahlen an Essen usw. Die Mutter von deiner Freundin steht noch in der Unterhaltspflicht, da deine Freundin noch nicht volljährig ist und keine abgeschlossene Berufsausbildung hat.
Allerdings finde ich die Idee von der Mutter mit dem Kostgeld gar nicht so verkehrt. Denn so lernt deine Freundin schon sehr schnell mit Geld umzugehen. Das genannte Kostgeld ist ja sowas wie Miete. Und meiner Meinung nach ist es fair, den Eltern ein wenig zurück zugeben. Denn deine Freundin wohnt noch zu Hause, sie isst, ihre Wäsche wird gewaschen und sie kann sich waschen. Jetzt kommt noch die Mutter dafür auf. Aber wenn sie später alleine wohnt, muss sie für alles aufkommen. Also seht es nicht so, dass ihre Mama ihr das nicht gönnt. Sondern als Erziehungsmaßnahme im Umgang mit Geld.
Vielleicht sollte deine Freundin sich mal mit ihrer Mutter in Ruhe hinsetzen und die Höhe des Kostgelds besprechen.
Aber rein rechtlich ist deine Freundin nicht verpflichtet Kostgeld abzugeben.
Denn ihre Mutter ist noch Unterhaltspflichtig.
Nur sobald deine Freundin volljährig ist und eine abgeschlossene Ausbildung hat. Dann ist ihre Mutter nicht mehr Unterhaltspflichtig und kann Miete usw. von deiner Freundin verlangen.