Auf der Website des Thüringer Finanzministeriums habe ich gelesen, dass eine Fristverlängerung nach dem 28. Februar hinaus nicht möglich ist (vgl http://www.thueringen.de/de/tfm/steuern/erkl/abgabe/). Im Zweifel bleibt dann nur noch der Weg über den Steuerberater, der hat mehr Zeit als eine Privatperson.
Hallo deckenklopfer, Vorteile gibt es nicht. Wenn deinem Vater die schriftliche bzw. Papierform der Steuererklärung lieber ist, ist das ja nicht schlimm. Wenn man noch keine Steuernummer hat muss man die Steuererklärung sogar schriftlich einschicken. Denn die brauchst du, um dich im Elster System zu authetifizieren.
Dein Arbeitgeber muss den Fahrtkostenzuschuss pauschal mit 15% versteuern, dann ist er sozialabgabenfrei. Diese Lohnsteuerpauschalierung ist notwendig, ansonsten muss er versteuert werden. Mir ist kein Grund bekannt, wieso das nicht rechtens sein sollte.
Also so weit ich weiß kannst du deinen Nebenjob und die Übungsleitertätigkeit weiter machen. Ein Problem wäre vielleicht, dass du neben deiner Vollzeitbeschäftigung im FSJ nur 10 Stunden zusätzlich arbeiten darfst. Das müsstest du dann mit deinem Träger ausmachen. Steuerlich sehe ich da keine Probleme.
Ja kannst du, als Sonderausgabe. http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/sonderausgaben-krankenkassenbeitrag.htm
Wieso Steuererklärung? Das hängt ja erstmal davon ab, ob du 65 oder älter bist und wieviel du nebenbei verdienst. Es gibt ja auch Freibeträge. Hier gibt es Informationen http://www.piloh.de/zuverdienst-rente.html Wenn du oberhalb der Zuverdienstgrenze liegst abzüglich aller Freibeträge würde ich einen Steuerberater zu Rate ziehen.
Am besten lädtst du dir die 2010/2011 Version hier herunter: https://www.elster.de/elfo_home.php
Es ist allerdings auch ein Upgrade der alten Version möglich, dafür musst du aber die neueste Fassung der 2009/2010 Version haben (glaube 11.5.3). Das Upgrade gibts da auch auf der Seite. Einfach mal durchklicken.
0.5 % monatlich- hier noch eine interessante Meldung zum Thema nachzahlungszinsen: http://www.steuertipps.de/?menuID=8&navID=22&softlinkID=13480&softCache=true
Viele Grüße
Ich habe bisher nur mit Elster gearbeitet und kann es nur empfehlen. Auch die Ausfüllhilfen sind gut.
Steuertipps hast du da aber natürlich nicht dabei. Ob sich das Geld lohnt kommt dann wohl auf das Programm selbst an.
Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten, da sich die Höhe der zu zahlenden Steuern ja nicht nur nach der Steuerklasse, sondern auch nach der Höhe des Bruttogehaltes richtet.
Du MUSST deine Steuererklärung für 2010 gar nicht in 2011 abgeben. Sowas kann man auch für Jahre Rückwirkend machen. Allerdings musst du dann natürlich den Säumniszuschlag zahlen. Um dies zu vermeiden ist normalerweise der 31.5. Stichtag.
Das Bundesfinanzministerium hat dazu eine Infoseite bereitgestellt und auch einen Online-Rechner:
Abgesehen davon, dass du vielleicht keinen Rabatt für treue Kunden bekommst (den es wahrscheinlich sowieso nirgendwo gibt): nein! Deine Prämie hängt einzig und allein von deinem Auto, Unterstellmöglichkeiten und deinen bisherigen Unfällen etc. ab. Ob du 1 oder 10 mal die Versicherung gewechselt hast ist völlig egal!
Es gibt nur EINEN Handwerkerfreibetrag für die beiden Wohnungen. Dein Freund kann den Höchstbetrag der abzusetzenden Leistungen also nur einmal nutzen.
Also ich habe bisher nur das Onlineformular ausgefüllt, finde es aber seh praktisch. Natürlich weil du die Einträge ändern kannst ohne direkt ein neues Formular ausfüllen musst, wenn dir zum Beispiel ein Fehler unterlaufen ist. Das Programm prüft automatisch ob alle notwendigen Felder ausgefüllt sind, zudem gibt es eine Ausfüllhilfe. UND: du kannst es online wegschicken wenn du eine Steuernummer hast und musst keine Belege mitschicken.
Das kommt darauf an, über wen du deine Aktien kaufst: Bank, Direktbank, Broker. Zum einen musst du eine Depotgebühr entrichten. Dazu kommen Provision für die Bank oder den Broker (ca. 1 %) plus Makler-Courtage (etwa 0,04 % beim DAX, 0,08 % bei anderen Indizes). Hoffe das hilft.
Normalerweise fällt Provision nur dann an, wenn es zu einem erfolgreichen Geschäftsabschluss gekommen ist.
Als Freuberufler bekommst du eine Steuernummer zugeschickt vom Finanzamt. Diese ist eine Wirtschafts-Identifikationsummer und nicht mit der normalen Steuer ID von Arbeitnehmern zu ersetzen!
Wenn sie als Lehrmaterial genutzt werden (können), also Texte daraus kopiert werden etc.: ja, das kannst du absetzen.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, willst du wissen ob in diesem Monat wieder nur 985 € pfändungssicher sind. Hier ist die Antwort: nein. Die nicht ausgegebenen 435 € werden auch geschützt. Du hast also diesen Monat 1420 € pfändungssicher.