Antwort
Einzelunternehmer bist du im Endeffekt schon, wenn du einen Kiosk eröffnest und Kaugummis verkaufst. Du musst ein Gewerbe anmelden. Auch als Feiberufler bist du schon Einzelunternehmer. Für alles andere fällgst du unter eine der anderen Unternehmensarten in Deutschland. Hier kannst du das genau nachlesen. Ganz unten findest du einen Passus, der deine Fragen nochmal beantwortet: http://einzelunternehmen.org/welche-unternehmensformen-gibt-es/