Im Prinzip ist es ja so, dass man als Eltern nicht zahlen muss wenn die Kinder deliktunfähig sind, außer wenn man seine Aufsichtspflicht verletzt. Und eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist ncoh nciht gegeben, wenn man die Kinder mal alleine zum Spielen raus schickt und dabei etwas zu Bruch geht. Von daher würde ich auch sagen, dass man diesen extra Schutz nicht unbedingt benötigt.

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Ein Überschwemmungsschutz ist normalerweise eine zusätzliche Versicherung und nicht im Schutz durch die Wohngebäudeversicherung mit enthalten. Deshalb muss man eine Ergänzung der Wohngebäudeversicherung vornehmen und dementsprechend einen höheren Beitrag zahlen.

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