Wenn man nicht genug Geld hat, sollte man sich auch keines leihen, weil man sich genau dann verschuldet. Also halte den Rahmen gering, wenn du wenig Geld hast und gestalte ihn etwas höher, wenn du ihn ohne weiteres ausgleichen kannst und nur einen kleinen Engpass hast.
Ja das kann man machen. Man wird nur wahrscheinlich nicht benachrichtigt, wenn man gewonnen hat.
Ja, du hast ja praktisch einen neuen Vertrag abgeschlossen und hast somit ein Widerrufsrecht und brauchst keine Kündigungsfrist einhalten. Du bekommst dann wahrscheinlich vom Anbieter noch eine Bestätigung auf der das Widerrufsrecht vermerkt sein müsste.
Kann man sicherlich machen. Ich würde nur darauf achten, dass festgesetzt ist, dass der neue Vertrag erst anläuft, wenn der alte ausgelaufen ist.
Wenn man auf Nummer sicher gehen will, ist es aber wahrscheinlich zuverlässiger, wenn man selbst kündigt und erst anschließend den neuen Vertrag abschließt.
Klar, man bezahlt einfach mit dem Gutschein. Meist kann man sich den Restbetrag nicht ausbezahlen lassen und bekommt einfach wieder einen Gutschein mit dem Restbetrag.
Klingt nach Betrügerei und kann irgendwie gar nicht sein. Ich würde vorerst Einspruch einlegen, mit allen Beteiligten reden und wenn sich die Forderung tatsächlich bewahrheitet, was kaum geht, wenn du nichts unterschrieben hast, musst du dir einen Anwalt suchen.
Das Problem bei Handyversicherungen ist, dass sie meistens einfach nicht zahlen. Die finden immer irgendwie einen Grund, um sich zu drücken. Bei dir sind es die Einbruchspuren und ich fürchte, du hast schlechte Chancen, dass die Versicherung da was übernimmt.
Dagegen vorgehen kannst du mit einem Anwalt, aber da werden die Kosten wahrscheinlcih höher sein als der Nutzen.
Ich kenne es, dass manche Kreditkarten einen Sicherheitsfilter haben, der gewisse Transaktionen nicht zulässt, wenn diese nicht zum normalen Einkaufsverhalten passen. Da du dich aber nur registrieren wolltest, liegt es wahrscheinlich daran, dass der Anbieter keine Prepaid-Karten akzeptiert. Du hast mehrere Möglichkeiten: Entweder du wechselt die Zahlungsform bei dem Onlineshop oder du wendest dich an den Herausgeber deiner Kreditkarte und fragst ihn nach einer Lösung.
Das kommt auf den Job an und welche Qualifikationen er erfordert. Wenn deine Erfahrungen, die du bereits gesammelt hast, dich besonders für den Job qualifizieren, solltest du nicht damit sparen und diese schön betonen. Gegenenfalls auch mit Arbeitszeugnissen oder anderen Bescheinigungen. Wenn das der Job nicht erfordert, kannst du es auch weglassen.
Bezüglich des Elterngeldes ist es am besten, wenn derjenige, der in Elternzeit geht die Steuerklasse hat, die zu höherem Nettoeinkommen führt.
Wenn man es kann und weiß, was man tut, ist es bestimmt kein Ding. Da kann sich der Vermieter dann auch nicht beschweren. Ich kenne nur Vermieter, die beispielsweise nicht wollen, dass sich die Miete eigene Handwerker suchen, die sich um Kleinreparaturen kümmern und nur ihre "eigenen" Handwerker akzeptieren.
Am besten du fragst mal nach. Da kann man nix falsch machen.
Entweder er nimmt das Angebot des Arbeitgebers ändern und akzeptiert die Änderungen oder er akzeptiert die Änderungen nicht. Wenn er sich nicht akzeptiert, gilt jedoch die Kündigung und weil er in der Probezeit ist, kann er da auch nicht viel dagegen machen. Hopp oder topp.
Alte Versicherungen haben meist noch eine solche Leistung. Doch bei den neuen Verträgen sind Rechtsstreitigkeiten mit Banken um Kapitalanlagen meist ausgeschlossen. Deshalb sollte man auch seinen alten Tarif nicht leichtfertig aufgeben, weil die alten Tarife meist kundenfreundlicher sind.
Die Mieter sollen kein Recht mehr auf Mietkürzungen haben, wenn Vermieter das Haus energetisch sanieren. Hier ein Überblick:
http://www.ard.de/ratgeber/finanzen/-/id=13258/1gvt6mr/index.html
Es ist möglich, wenn man einen Job hat, bei dem man ein sehr hohes Einkommen hat. Man muss sich selbst ausrechnen, wie hoch der Bedarf ist, den es abzudecken gilt und ob man dies mit Renditen aus Zinsanlagen erwirtschaften kann.
Ich sehe die Chancen jedoch generell nicht besonders gut.
Du solltest zuerst überprüfen, ob deine Mietminderung auch wirklich berechtigt war. Denn wenn nicht, dann kann der Vermieter das Geld auf jeden Fall behalten.
Ebenfalls muss er dir eine Abrechnung vorlegen, die enthält, wofür er die Kaution verwenden wird und welche Mängel er in der Wohnung damit beheben muss. Bleibt danach noch etwas übrig, kannst du das restliche Geld verlangen. Die Frage ist, ob die Summe dann einen Rechtsstreit wert ist.
Ich habe bei Elster bisher immer nur die Nummern gebraucht, die auch auf meinen üblichen Steuerunterlagen standen. Deshalb bin ich mir nicht sicher, was du genau meinst. Aber das Finanzamt kann die dabei bestimmt weiterhelfen. Ruf da einfach morgen einmal an, die wissen bestimmt, was gemeint ist.
Ich würde dir raten, die Sache von einem Steuerberater prüfen zu lassen. Der kennt dann deine genaue Situation und kann abschätzen, ob du bezahlen musst oder nicht und ob es sich lohnt, rechtlich gegen diese Zahlung vorzugehen. Vorerst solltest du gegen den Bescheid Einspruch erheben.
Am einfachsten und sichersten ist ein Tagesgeldkonto oder eineFestgeldanlage für 2 Jahre. Die Zinsen sind dafür nicht besonders hoch, aber wenn du suchst, finden sich Angebote, bei denen der Zinssatz über der Inflationsrate liegt. Man wird nicht reich davon, aber das Geld ist gut und sicher geparkt.
Du bekommst Kindergeld in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr. Wenn die Mutter des Kindes soviel verdient hat, dass sie für dich sorgen konnte, dann entfällt dein Anspruch auf Kindergeld. Wenn du jetzt alleine wohnst und ihr getrennt lebt, solltest würde ich jedoch sagen, dass du wieder Anspruch hast. Allerdings sind die Informationen, die du hier gibst ein wenig zu dürftig. Hier das Merkblatt der Arbeitsagentur, vielleicht findest du hier die Informationen, die du benötigst:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf