Antwort
Der Ring, egal ob von Oma oder Ex, ist als Verlobungsgeschenk auf jeden fall zurückzugeben. Auch wenn der Ring nicht ausdrücklich als Verlobungsring bezeichnet wurde, gehen doch offensichlich alle Beteiligten davon aus, daß es einer ist! Also, keine Spirenzien machen. Rechtlich war das Geschenk, wenn man denn Schenkungsrecht anwenden will, doch eher in Richtung des Enkels, der widerum den Verlobungsring dann weiter verschenkt hat. Ergo kann er ihn auch wieder zurückverlangen nach dem bereits zitierten Paragraphen des BGB. Mal im Ernst, es gebietet schon der Anstand, daß ding zurückzugeben. Und: Will Deine Freundin den Ring jemals wieder tragen? Schon makaber nach der geplatzten Verlobung.