Ja, eine übermäßige Geruchsbelästigung durch andere Mieter muss man nicht hinnehmen. Das sollte man dem Vermieter melden, der muss sich darum kümmern, dass das endet. Die Raucherparteien müssen lüften (durch ihre Fenster) oder/und dürfen ihre Wohnungstüren nicht unnötig offen stehen lassen, wenn in ihrer Wohnung so ein Geruch vorherrscht. Vielleicht müssen die Wohnungstüren auch besser abgedichtet werden. Die Fenster im Treppenhaus müssen für die Mieter zu öffnen sein. Da gab es ein Urteil, weil eine Eigentümergemeinschaft meinte, einem notorischen Treppenhaus-Dauerlüfter anders nicht beikommen zu können. Die gibt es nämlich leider auch. Erlaubt ist höchstens 2-3 mal am Tag und nicht länger als 10-15 min und die Fenster müssen danach vom Öffnenden selbständig wieder geschlossen werden, insbesondere in der Heizsaison (Außentemperaturen unter Zimmertemperatur), denn es gilt das Wirtschaftlichkeitsprinzip zu beachten und wir haben Klimawandel, da heißt es Brennstoffe sparen. Im Sommer natürlich auch nicht bei Temperaturen ab 25°C, eher morgens und abends, wenn es noch kühl ist. Bei Ausnahmebedarf (plötzliches Auftreten einer starken Geruchsbelästigung, soll passieren), darf man natürlich auch.
Wenn es nicht um einen feuchten Neubau oder ein nach Sanierungsarbeiten feuchtes Mauerwerk oder einen Altbau mit sehr feuchten Kellerwänden geht, dann würde ich mich auf folgendes berufen. Es gilt das Wirtschaftlichkeitsprinzip. Dass diese Fenster immer offen stehen, ist absolut nicht in Ordnung. Dauerlüften ist von vorgestern und bedeutet immer Energieverschwendung. Und es schadet oft auch dadurch, dass Schimmel entsteht. Viele Leute haben leider immer noch keine Ahnung, dass Stoßlüften (5-10 min reichen, um die komplette Raumluft einmal zu erneuern, wenn es draußen windig ist, geht es schneller) das einzig wahre ist, noch besser Stoß- und Quer-Lüften (an zwei Seiten des Raums die Fenster öffnen, dass die Luft noch schneller ausgetauscht werden kann), dabei behalten die Kellerwände und der Boden in der Erdgeschosswohnung darüber ihre Temperatur. Sie heizen im Wohnzimmer im wahrsten Sinne des Wortes zum Fenster heraus und bekommen den Raum nicht warm, der Boden ist kalt, keine Frage. Besonders, wenn die Kellerdecke nicht isoliert ist. Das Dauerlüften im Keller ist unnütz und schädlich. Ihre Wohnqualität leidet, sie haben höhere Heizkosten. Die Physik hinter der Sache: kalte Luft kann weniger Feuchtigkeit aufnehmen als warme. Zuerst also stoßquerlüften, so sorgt man dafür, dass der Raum mit zunächst kalter, trockener Luft von draußen gefüllt wird. Bei geschlossenen Fenstern (und nur dann) heizt diese sich auf (schon ein abgeschlossenes Erdloch, also der Keller für sich, hat bis zu 8°C, dazu kommt die abgestrahlte Wärme der Erdgeschosswohnung) und kann die Feuchtigkeit der Wäsche aufnehmen. Wenn zwischendurch, also z. B. beim Wenden der Wäsche nochmalig stoßquergelüftet wird, so daß die nun feuchtigkeitsgesättigte Luft noch einmal gegen trockene getauscht wird, die wieder Feuchtigkeit aufnehmen kann, wenn sie sich aufwärmt, und nach dem Abnehmen auch noch einmal, dann wird definitiv bereits genug gelüftet und übrigens auch am sinnvollsten, was ein schnelles Trocknen der Wäsche angeht. Stehen die Fenster dauerhaft offen, ist der Raum permanent erfüllt mit stehender, kalter Luft von außen, die kaum Feuchtigkeit aufnehmen kann, die Wäsche trocknet langsamer, aber noch schlimmer: die Raumwände kühlen aus und auch der Boden der Erdgeschosswohnung wird dauergekühlt. Dadurch kann es dort schimmeln, da die warme Luft des bewohnten Raums Feuchtigkeit aufgenommen hat und dort, wo sie auf extrem viel kältere Flächen trifft, dieses Wasser kondensiert. Auch im Keller kann es durch das Dauerlüften schimmeln.