Hallo zusammen
Ich hoffe ihr könnt mir vielleicht helfen :)
Es geht darum das ich der Zusammenveranlagung mit meinem Exmann zustimmen musste. Allerdings wurde ein Aufteilungsantrag gestellt. Nun ist der Aufteilungsbescheid gekommen. In diesem steht wie erwartet das er die Summe xxx nachzahlen muss und ich die bestimmte Summe xxx erstattet bekomme. Ist es richtig das daß Finanzamt erst das Guthaben überweist wenn der Steuerschuldner also mein Exmann die Steuerschulden bezahlt hat? Die Frist wäre bis zum 29.12.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen
Liebe Grüße