Die Versicherungsgesellschaft hat ein außerordentliches Kündigungsrecht wenn innerhalb von 12 Monaten mindestens zweimal ihre Leistungen in Anspruch genommen werden. Allerdings denke ich nicht, dass im Großteil der Fälle auch wirklich Gebrauch von diesem recht davon gemacht wird. Hier steht noch ein bisschen mehr: http://www.rechtsschutz-lexikon.de/Rechtsschutz/Kuendigung-Rechtsschutzversicherung.htm
Mit dem Weihnachtsgeld soll nicht zuletzt auch die Treue der Mitarbeiter belohnt werden. Wenn du bis zum 31.3 kündigst, dann hat dein Chef einen Anspruch daraus das ausgezahlte Weihnnachtsgeld wieder einzufordern. Aber wenn das ausgezahlte Betrag unter 102,26 Euro liegt, dann gilt diese Regel nciht. Dann darf mane s in jedem Fall behalten, unabhängig vom Zeitpunkt der Kündigung
Nein, wenn die Sachen Euch gehören, dann gibt es für den Gerichtsvollzieher wohl keine Möglichkeit, sie zu pfänden. Ihr haftet ja nicht für die Schulden, nur weil jemand mit Euch zusammen wohnt.
Ich finde auch, dass deine Tochter da noch Glück gehabt hat.Über 5 Euro kann man sich kaum beschweren. Wenn man so in einen Unfall verwickelt wird, kann's übrigens auch teuer werden, weil sich die Haftungsquote dann erhöht und man bei der Versicherung mehr zahlen muss.