Du kannst während der Probezeit bis zum letzten Tag sprich 15 Mai gekündigt werden. Dabei muss der Arbeitgeber eine Frist von 2 Wochen einhalten und dich nach der Kündigung weitere 2 Wochen beschäftigen/ bezahlen.
Es gibt eine gesetzliche Gewährleistungspflicht:
Jeder Händler muss 24 Monate Gewährleistung (anderes Wort dafür: Mängelhaftung) auf Neuwaren und 12 Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, unter anderem durch die Paragrafen 439 und 476 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Der Händler hat aber die Chance sich auszusuchen ob Austauscg, Reparatur oder Geld zurück. Erst wenn die Reparatur/ Austausch deines E-Scooters zweimal misslungen ist, kannst du dein Geld zurück verlangen.
Ich hatte selber bei der Ausbildungssuche 2 Fehlstunden, hab ich leider verpeilt.
Von ca. 10 Bewerbungsgesprächen haben 2 danach gefragt, jedoch hatte das keine Auswirkungen.
Ich würde sagen bei der überschaubaren Menge an Fehlstunden interessiert es den Arbeitgeber nicht. Mach dir kein Kopf.
Überlege lieber wie du dich selbst am besten präsentierst und informier dich über das Unternehmen.