Antwort
LOL Kevin, das ist Juristerei auf Grabbeltisch Niveau.
Aus mehreren Gründen ist das von Ihnen angeführte Urteil NICHT einschlägig, beispielsweise handelte es sich um einen Skatspieler, die Frage der Steuerbarkeit von Poker wurde nie höchstrichterlich geklärt, derzeit ist ein Verfahren beim Bfh anhängig (X R 43/12), dass diese Frage wohl klären wird. Des weiteren war der damals entschiedene Fall dadurch gekennzeichnet, dass der Verurteilte in erster Linie Veranstalter der Skatrunden war, was weitere Zweifel an der Aussagekraft des o.g. Urteils nährt.