Antwort
Auf den Teilnahmebedingungen für die Aktion Mensch, steht eindeutig drauf, dass man die Lose bei der Steuer geltend machen kann. Die Teilnahe an einer Lotterie ist entgegen der Meinung meines Vorredners bei der Aktion Mensch zweitrangig. Priorität hat laut "Lotterie Mensch", die Tatsache dass damit eine Spende zum Wohle der Allgemeinheit (Hier Hilfsbedürftige "Mildtätige Zwecke") getätigt wird.
Daher ist das Los auch kein Los wie z.B. ein Lottoschein 6 aus 49, sondern ein Spendenbeitrag, da die überwiegenden Teilnahmegebühren der "Aktion Mensch" zugeführt werden und nur ein schwindent geringer Teil reine Lotterieeinnahmen sind. Die Teilnahme an der Lotterie wird daher laut "Aktion Mensch" nur zweitrangig eingeräumt.