Antwort
Solltest du eine Vorladung von der Polizei bekommen haben, müsstest du dort nicht vorstellig werden, anders sieht es aus ,wenn es direkt von der Staatsanwaltschaft ist.
Aber, wenn du das Fakeprofil nicht erstellt hast, hast du nichts zu befürchten und könntest natürlich trotzdem dort hingehen um Tatsachen klarzustellen und im nächsten Atemzug natürlich noch eine Anzeige wegen Verleumdung zu stellen, da du es ja nicht gewesen bist.
Aber du bist 15, nimm deine Eltern mit.
oder einen davon.
wo war das fakeprofil erstellt?