Wir haben 1980 ein Zweifamilienhaus gebaut und in den ersten 20 Jahren nach §7b die Abschreibung auch wegen teilweiser Vermietung vorgenommen. Jetzt 40 Jahre später wollen wir eine Wohnung wieder vermieten, hat man jetzt auf den verbleibenden Restwert noch Anspruch wegen der anteiligen 2,5% Abschreibung? Wenn ja, wie lange darf dann die Abschreibung noch erfolgen?

Vielen Dank für die gültigen Informationen!!!