Das Bankgeheimnis in Österreich war in der Vergangenheit sehr gut. Doch nun ändert sich einiges: Das österreichische Bankgeheimnis wird an den Vorgaben der Europäischen Union und somit an dem automatischen allgemeinen Informationsaustausch zwischen den Behörden angepasst werden. Von den aktuell 27 Mitgliedern der Europäischen Union wenden bereits 25 Mitglieder den automatischen allgemeinen Informationsaustausch an. Lediglich Luxemburg und Österreich müssen den automatischen allgemeinen Informationsaustausch erst nach einer Übergangszeit anwenden. Diese Übergangszeit kann jedoch jederzeit durch Beschluss des Ministerrats der Europäischen Union für beendet erklärt werden.
Das heisst, nach Beendigung dieser Übergangszeit kann das Finanzamt, das Arbeitsamt oder auch jede andere Behörde per Knopfdruck alle Ihre Konten samt Kontostand und Kontobewegungen abfragen - auch ohne begründeten Verdacht auf Steuervergehen. Diese haben Zugang zu sämtlichen Bankkonten und Wertpapierdepots ohne richterliche Erlaubnis und ohne die Bank oder den Kontoinhaber informieren zu müssen. Allein im Jahr 2007 wurden in Deutschland - wo dieses Gesetz schon seit 1. April 2005 besteht, 93.560 Kontoabfragungen durch Behörden durchgeführt.
Deshalb besser gleich ein Schweizer Bank-/Girokonto ohne Mindesteinlage und ohne SCHUFA: Werbung durch Support gelöscht