Der einzige Sohn einer verwitweten Frau hat von seiner Mutter eine notariell beurkundete Generalvollmacht erhalten (beinhaltet ausdrücklich Befreiung nach § 181 BGB). Inzwischen ist die Frau mit über 90 im Pflegeheim und manchmal verwirrt. Weil das bisherige Pflegeheim schließt, musste die alte Dame umziehen. Der Sohn wollte erreichen, dass die Bank die Kontoauszüge künftig ihm direkt zusendet sowie ein Sparkonto auflösen und auf das Girokonto der Mutter übertragen.
Ergebnis des Besuchs bei der Bank: Ihm wurde der Online-Banking-Zugang für das Girokonto entzogen. Die Bank weigert sich ab sofort die Generalvollmacht anzuerkennen, obwohl sie dies 6 Jahre lang getan hat. Er hat keine Möglichkeit mehr Rechnungen für die Mutter zu überweisen und die Mutter kann kaum noch unterschreiben.
Was tun? Aussage der Bank: Er müsse sich öffentlich zum Betreuer bestellen lassen. Was für ein bürokratischer Aufwand und teuer auch noch. Gibt es eine andere Möglichkeit?