Hallo,

ich habe im Juli 2019 meine Ausbildung in der Sozialversicherung abgeschlossen und anschließend bei dem gleichen Arbeitgeber weiter gearbeitet (Vollzeit). Seit September 2021 arbeite ich nurnoch Teilzeit (20Std /Woche) und studiere nebenher im Rahmen eines Fernstudiums. Jetzt würde ich gerne etwas Praxiserfahrung sammeln, habe dazu aber keine Möglichkeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Deshalb meine Frage:

Kann ich neben der Teilzeitbeschäftigung, über welche ich sozialversicherungspflichtig bin, ein freiwilliges Praktikum absolvieren? Natürlich nur an den Tagen, an denen ich nicht in meinem Hauptberuf arbeite. Ich konnte leider keine Infos dazu finden und bin deshalb auf der Suche nach Antworten.

Vielen Dank schonmal

VG