Antwort
vorstehende Antworten sind m.E. Quatsch, denn es wird gar keine Immobilie verkauft. Das Grundstück bleibt ja im Eigentum des Verpächters. Demzufolge werden auch zwei Verträge erforderlich: einer für das Häuschen (Kaufvertrag) und einen für die Pacht des Grundstücks. Von Erbpacht war ja in der frage keine rede ...