Nein, Tod ist was Normales und gehört zum Leben. Absetzbar sind nur die Kosten der Beerdigung. Dazu gehört kein Besuch am Totenbett. Und um es mal klar zu machen: Absetzbar sind auch keine Krankenbesuche bei Sterbenden ...
Hallo, ich denke mir das so: Im Mittelalter war ja die Klidung so: das was man Hose nannte war mehr so ne art Ledersschlüpper, alles darunter wurde aus Stoff hochgezogen- das Beinkleid - und wurde Strumpf genannt, also nicht zu vergleichen mit unseren heutigen Fußtrümpfen. Soviel zur Kleidung. Also wer Geld hatte hatte dann auch noch am Gürtel einen Lederbeutel wo er seine Penunzen rein getan hat - die Geldkatze - . Und die Ärmeren, so dnke ich die kein Geld für so wad teures hatten stopften ihre Knete einfach in den Strumpf - damit nicht jeder Beutelschneider / Taschendienb ran kam. Aber ich frage mal die Angestellten meiner Spasskasse ... Gruss Jupp
beziehst du gehalt oder alg II oder ALG I
also falls du vom amt geld beziehst würde ich mich an die grundsicherung wenden, meine kaution wurde mir als darlehen gewährt und mit monatlichen raten mit meiner ALG II dann verrechhnet.
klar musst du dich beim amt melden - das ist ja jetzt auch klar.
ich hoffe du hast bereits den Antrag auf Bewerbungsbeihilfe gestellt, pro bewerbung (schriftl, aber in geringen mass auch telefonisch) werden Dir mit (im Moment denke ich 5 Euro) pro Bewerbung rückerstattet. Allerdings nur für die Bewerbungen die Du nach der antragstellung abgibst. Es gibt auch eine Jahrespauschale von ca 200 Euro . Alles darüber musst du dann wieder selbst bezahlen.
Aus der praxis: wir spenden oft t-shirts , socken und schuhe an verschiedene Vereine. Die Einrichtug/Verein usw bekommt eine Rechnung - auch mit MWSt. mit dem Hinweis dass es sich um eine reine Sachspende handelt. Damit ist ein Beleg vorhanden dass diese Waren auch wirklich übergeben wurden (für den Verein Nachweis dass es nicht aus irgendeiner schwarzen Kasse gezahlt wurde) Die Firma braucht dafür dann auch keine MWSt abführen da ja nichts verkauft wurde. Gleichzeitig setzt sie dann den Beleg als Spende beim Finanzamt ein und vermindert damit Ihre Gewinne und erzielt damit einen steuerlichen Vorteil. aNochmal: WIchtig ist anzugeben dass es sich um eine Sachspende (Inhalt auflisten) mit ANgabe des Verwendungszweckes handelt (also Sportevent, Bewirtung Sportler etc.)
verwechselst du da nicht globalisierug vielleicht mit der Diskussion über das geplante Freihandelsabkommen mit den USA ? DAS wird nämlich direkte Auswirkungen haben, speziell in den Bereichen Umwelt / Verbrauchershutz, denn viele Produkte werden in USA mit Zusatzstoffen etc (auch Genmais etc) verarbeitet die bei uns aus gutem Grunde verboten sind und daher auch nicht verkauft werden dürfen ... und Globalisierung treibt hier auch seltsame Blüten: wenn ne schale Krabben hier vor der Küste gefangen wird und dann zum Krabbenpulen nah Fernost geshippert wird um danach wieder hier im supermarkt landet und das auch noch billiger ist als das hier vor Ort zu machen ?
Nachzahlung und Verrechnung
habe ähnlihes allerdings bei Umstellung von Hartz IV auf SGB II (Rente + Grundsicherung) gehabt. Nachzhalung kann immer sofort und in einem Betrag verrechnet werden.
das Amt geht schliesslich davon aus dass du mehr geld bekommen hast als dir zustand (ohne dies jetzt zu bewerten) also geht es davon aus dass du dieses Mehrgeld noch hast und nicht sofort freudestrahlend verpulvert hast und somit per Saldo keinen Verlust hast.
Aber eine ratenzahlung kann man immer vereinbaren.