Im eigenen Interesse würde ich dem Finanzamt, wo Du Deine Steuererklärung abgegeben hast, Bescheid sagen, daß sie die Erklärung weiterleiten. Nicht, daß Du noch eine Aufforderung oder Ärger bekommst. Denn die Finanzämter haben viele Steuererklärungen zu bearbeiten, bis Deine dran ist, ist vielleicht geraume Zeit vergangen.

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Ich habe etwas für Dich gegoogelt, hoffentlich hilft es Dir weiter: Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei, soweit es sich um ein unentgeltlich geleistetes bürgerschaftliches Engagement handelt. Werden für ehrenamtliche Tätigkeiten gleichwohl so genannte Aufwandsentschädigungen oder angemessene Entschädigungen für Zeitversäumnis und Verdienstausfall gezahlt, ist in der Sozialversicherung eine Abgrenzung zwischen ehrenamtlicher und damit sozialversicherungsfreier Tätigkeit und einem entgeltlichen, abhängigen Beschäftigungsverhältnis erforderlich, mehr unter: http://www.verbaende.com/files/fuer_verbaende/vr/phplib/F4563901C1D04AB4A400313936E457F4.htm?id=133

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Eine gute Bekannte von mir arbeitet in einem Jobcenter, die meinte, dieser Zuschlag fürs Arbeitslosengeld II wird nur max. 2 Jahre bezahlt - und nur einmal, dieser Zuschlag lebt nicht wieder auf, wenn jemand dann wieder länger arbeitet.

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Ich fürchte Deine Frage ist so kompliziert, daß sich da keiner hintraut, konsultiere doch lieber Deinen Steuerberater.

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Vielleicht hilft Dir der folgende Bericht weiter: Der Indikator Trading Ranges besteht aus eine Congestion-Phase während einer längeren Zeitperiode. Diese Congestion-Phasen umfassen normalerweise mehr als 20 Balken. Ähnlich zu den Ledges, aber mit einer längeren Zeitspanne. Normalerweise schwankt der Zeitraum zwischen 20 und 30 Balken, in der die Werte innerhalb dieser Stauungzone liegen.
Quelle und mehr noch unter: http://www.agmercados.com/dexx/strategies/indicators/ayuda.asp?Id=2952

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Als alter Hase würde ich sagen, es sind bald Wahlen und das verleitet leider manche Polikter dazu, Versprechen zu machen, die der Bürger gerne hört, natürlich klingen Steuersenkungen immer gut, aber wer, wenn nicht den Steuerzahler, muß für die viele Millionen und Milliarden Finanzhilfe für Banken und Firmen und für die Ausgaben der Konjunkturpakete aufkommen! Da hilft nicht mal mehr Lotto spielen, die immensen Kosten werden nur durch massive Steuererhöhungen zu finanzieren sein.

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Wenn es doch ein Arbeitsunfall war, müßte doch eigentlich die Berufsgenossenschaft Deinen Lohnausfall zahlen, soweit ich weiß, muß man alle Mitarbeiter dort anmelden, egal wie viele Stunden die arbeiten. Du kannst ja mal selber bei der zuständigen Unfallkasse nachfragen.

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Tja ich fürchte, da wirst Du kein BaföG bekommen können, denn das wird eben einkommensabhängig bezahlt, macht ja auch Sinn, wenn die Eltern gut verdienen, können sie das Studium der Kinder selber finanzieren.

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