Guten Tag zusammen , ich würde mich über Antworten zur Hilfe bei der Entscheidungsfindung freuen, da mein Steuerberater leider nun drei Wochen Urlaub und ich keine Ahnung zu folgendem Sachverhalt habe :
IIch musste aufgrund meiner Ahnungslosigkeit letztes Jahr rückwirkend die USt 2012 bis 2016 zahlen. Ich hatte ein Kleingewerbe angemeldet , zumindest dachte ich das. Die Rückzahlung ist ein fünfstelliger Betrag , den ich überwiegend leihen musste bzw zum Glück konnte. Bis heute habe ich Schwierigkeiten , andere Rechnungen zu bezahlen , ich denke das können hier einige FA Geschädigte nachvollziehen. Nun gab es vor wenigen Monaten eine Entscheidung eines FG , dort wurde der Klage einer Dame stattgegeben, deren Tätigkeit identisch war (Erstellen bestimmter Gutachten)
Die Entscheidung des FG heftete ich an meinen schlichten Antrag auf Erlass der USt. Nun habe ich eine Antwort meines FA erhalten : Da das Revisionsverfahren noch aussteht schlagen Sie mir vor , meinen Antrag bis dahin ruhen zu lassen. Ich soll meine Entscheidung binnen vier Wochen mitteilen.
Dass die Gefahr der erneuten Rückzahlung besteht ist mir bewusst aber ich denke unwahrscheinlich, da sich das neue Urteil auf einige EU Richtlinien der MWSt stützt. Auch kann das Revisionsverfahren ja Jahre dauern , bis dahin könnte ich sparen. Es geht mir darum , endlich meine Schulden tilgen und mein Leben wieder lebenswerter leben zu können. Und auch um Sturheit , warum sollte ich dem FA entgegen kommen nachdem ich diese als absolut bösartig erlebt habe.
WWas passiert denn wenn ich meinen Antrag aufrecht erhalten möchte ? Zahlt mir das FA die USt dann unter Vorbehalt zurück oder muss ich ggf noch Klage beim Finanzgericht einreichen ? Der Vorschlag , diesen ruhen zu lassen hört sich ja ganz danach an , als hätte ich bis zur endgültigen Entscheidung Anspruch auf Rückerstattung.
BBesten Dank schonmal für Eure Antworten