Hallo
Da ich mich das erste Mal überhaupt in einem Forum angemeldet habe, und übersehen habe anzukreuzen, dass man sich benachrichtigen lassen kann, habe ich bis jetzt auf Anworten gewartet.
Beim nachschauen eben habe ich erst gesehen, dass Antworten vorliegen.
Sorry, bei allen die geantwortet haben und vielen Dank für die Antworten.
Steuerliche Situation, zu versteuerndes Einkommen mit meiner Frau, etwas über 1.800€ mtl.
Unsere Einkommensteuererklärung, seitdem wir Rentner sind, beide Schwerbehindert, ist immer null gewesen.
Renteneintrittsalter 2005 = 50%. Beide.
Meine Firma hat bei Auzahlung der Unterstützungskasse, diesen Betrag dem Finanzamt gemeldet.
Ich selber habe den Betrag in meiner Steuererklärung für 2014 im Januar auf einem gesondertem Blatt, da ich nicht wusste wo es einzutragen ist, angegeben und den Finanzbeanten/tin gebeten es einzutragen.
Es wurde nicht im Steuerbescheid behandelt, es war wie immer Null.
Bitte antworten, falls einem noch was dazu einfällt.
Wahrscheinlich ist wohl dieses neue Urteil aus Rheinland-Pfalz.
Danke.
Gruß
Kalle