Ich habe einige Zeit ALG2 bezogen. Während dieser Zeit habe ich so oft es möglich war, Blut und Plasma gespendet. Nun ist das Jobcenter der Meinung, dass sie die erhaltene Aufwandsentschädigung mit dem ALG2 verrechnen kann. Die ganze Sache ist inzwischen beim Gericht anhängig und auch die schliessen sich der Auffassung des Jobcenter an. Gibt es dazu Gerichtsurteile, auf die man sich berufen kann?