Ich solltet das Haus dem gemeinsamen Kind schon recht früh überschreiben (es sollten mindestens 10 Jahre bis zum Tod einer der Elternteile vergangen sein), denn wenn kein nennenswertes Barvermögen nach eurem Tod oder besser dem Tod des Ehemannes vorhanden ist, dann wird der Pflichtteil natürlich am Hauswert berechnet.

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