Meine Tochter möchte nach den Ferien auf ein Wirtschaftsgymnasium im Nachbarkreis gehen. Sie hat von der Schule gesagt bekommen, dass sie auf eine Warteliste kommen würde da erst die Kinder genommen werden, die aus ihrem Kreis kommen. Wir haben dann an einen Zweitwohnsitz gedacht welcher in diesem Kreis wäre ( Verwandschaft ist dort vorhanden) Nach einem Telefonat mit dem Einwohnermeldeamt wurde mir gesagt, das es eine Scheinanmelung wäre und die ist und Wirkung strafbar machen. Für was ist dann bitte ein Zweitwohnsitz sinnvoll?