Guten Tag,
ich bekomme die "Große Wiwenrente" und habe bis 17.3.2017 zusätzlich Arbeitslosengeld in Höhe von 1300 EUR bezogen.
Die Witwenrente wurde dementsprechend gekürzt. Soweit alles in Ordnung.Nun endeten meine Bezüge von der Bundesagentur für Arbeit ab dem 18.3. und ich erhielt nur vom 1. bis zum 17.03. Arbeitslosengeld (700 Euro). Danach nichts mehr, auch kein alg2.
Damit müsste die Witwenrente für den Monat März doch angehoben werden, weil ich mit den 700 EUR doch unter dem Freibetrag liege.Die Deutsche Rentenversicherung argumentiert aber so, dass man die 700 EUR für den halben Monat (v. 1. bis 17.03.) aber auf den gesamten Monat hochrechnet.
Fakt ist aber, dass es nichts hochzurechnen gibt, weil ich ja nun mal nur 700 EUR erhalten habe im März. Und es zählt ja nicht, was jemand verdienen könnte, sondern was er defakto HATTE.
Ist das rechtens?
MfGC.W.