Hallo liebe Experten,
ich hoffe, Sie können meine Frage beantworten.
Ich befinde mich in Elernzeit und muss ab 1. März wieder Arbeiten. Meine noch berufstätige Mutter wird die Kinderversorgung übernehmen und muss deshalb nun kündigen.
Nun Folgendes: Ihr Unternehmen macht seit Corona Kurzarbeit. Sie möchte am Montag ihre Kündigung abgeben und nach Absprache mit ihrem Chef, bleibt sie mit sofortiger Wirkung zuhause. Er hat keine Arbeit für sie und setzt sie die gesamte Kündigungszeit (4 Wochen) auf Kurzarbeit.
Jetzt habe ich nachgelesen und meine, dass Sie ab Abgabe der Kündigung ja gar kein Kurzarbeitergeld beziehen darf. Einen Lohn wird er ihr sicher nicht in dieser Zeit zahlen. Resturlaub gibt es keinen. Das heißt (zusätzlich zur 3monatigen Sperre) erhält sie den gesamten Februar kein Geld.
Ist mein folgender Gedankengang richtig? Um zu entgehen, dass man den gesamten Monat kein Geld bekommt, kann man sich auf einen Aufgebungsvertrag am letzen Tag einigen? Also statt Kündigung mit 4 Wochen Wartezeit, 4 Wochen noch Kurzarbeit machen und dann am 26.02 einen Aufhebungsvertag mit sofortiger Wirkung unterzeichnen (wenn der Chef einverstanden ist)? Dann bekommt man doch noch den Februar KU-Geld oder? Das die Sperrzeit von 3 Monaten greift ist bitter genug leider.
Danke und liebe Grüße