Als Gewerbetreibender biete ich Dienstleistung an zum Ankauf von PKW.

Derzeit suche ich geeignete PKW und erledige die Verhandlungen mit den Autohäusern. Mein Kunde zahlt mir z.B. 1500€: eine Servicegebühr (1000€), sowie die Anzahlung für das entsprechende Auto (500€). Die 500€ überweise ich dem Autohaus.

Sind die 500€ trotzdem Betriebseinnahmen? Wie verbuche ich dies, da das Autohaus dem Kunden dann lediglich eine Abschlussrechnung erstellt über den gesamten Betrag (inkl. der 500€ Anzahlung).

Rechne ich die Anzahlung welche ich ja immer 1:1 weitergebe trotzdem als umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahme? Wenn dem so wäre, gilt in diesem Jahr für mich nicht mehr die Kleinunternehmerregelung.