Gewerbe leistet Anzahlung an Dritte - wie wird dies verbucht?
Als Gewerbetreibender biete ich Dienstleistung an zum Ankauf von PKW.
Derzeit suche ich geeignete PKW und erledige die Verhandlungen mit den Autohäusern. Mein Kunde zahlt mir z.B. 1500€: eine Servicegebühr (1000€), sowie die Anzahlung für das entsprechende Auto (500€). Die 500€ überweise ich dem Autohaus.
Sind die 500€ trotzdem Betriebseinnahmen? Wie verbuche ich dies, da das Autohaus dem Kunden dann lediglich eine Abschlussrechnung erstellt über den gesamten Betrag (inkl. der 500€ Anzahlung).
Rechne ich die Anzahlung welche ich ja immer 1:1 weitergebe trotzdem als umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahme? Wenn dem so wäre, gilt in diesem Jahr für mich nicht mehr die Kleinunternehmerregelung.
Gewerbe,
Anzahlung,
EÜR Finanzamt