Antwort
Grundsätzlich beträgt der Abrechnungszeitraum der Betriebskosten zwölf Monate. Diese müssen nicht genau ein Kalenderjahr umfassen, es wäre z. B. genauso möglich, den Mai als Ausgangsmonat zu nehmen. Wichtig ist nur, dass der genaue Zeitraum in der Abrechnung angegeben wird. Wenn der Vermieter über diesen Zeitraum abgerechnet hat, gilt wiederum eine Frist von zwölf Monaten, bis der Vermieter die Abrechnung an den Mieter übermittelt haben muss. Endet der Abrechnungszeitraum beispielsweise im Dezember 2010, ist der Vermieter zu einer Zustellung der Abrechnung bis Dezember 2011 verpflichtet (31.12.11).
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