Antwort
Beim Küchenschrank müsst ihr nichts übernehmen. Die Mietsache wird vom Vermieter repariert.
Bei dem Boden würde ich schnell handeln und dem Vermieter Bescheid geben, dass sich die Versiegelung löst. Denn dann kann er gegebenenfalls noch beim "Fachmann" reklamieren. Zahlen müsst ihr dafür aber auch nichts.