Ich unterstütze meinen Bruder finanziell bei seiner Studium (Masters) und habe bereits einen Verpflichtungserklärung. Ich bezahle seine Studien- und Lebenshaltungskosten (Wohnung, Versicherung usw.) durch Überweisung oder mit Bargeld.

Jetzt möchte ich fragen, ob ich diese Beträge bei der Steuer geltend machen kann?

Ich habe es schon versucht aber ich habe eine Ablehnung bekommen unter Begründung ( Unterhaltsberechtigte Personen im Sinne des Paragraph 33a EStG sind nur Verwandte in gerader Linie. Paragraph 1360 ff. BGB Kinder, Eltern, Enkel....) gibt es eine Möglichkeit dies von Steuer abzusetzen? Wenn Ja Unter welchem Paragraph?

Vielen Dank.