Hallo,

in unserem Mehrfamilienhaus wurde 2019 die Ölheizung durch eine Gasheizung ersetzt. In der Heizkostenabrechnung ergab sich nun eine 4-5 mal so hohe Nachzahlung wie sonst. Ein Grund dürfte sein, dass der Restölbestand beim Ausbau nicht mit eingerechnet wurde, sondern in der Abrechnung ist Anfangsbestand=Verbrauch, was ja so nicht stimmt, da noch Restöl im Tank war. Ist es zulässig, dass die nicht verbrauchte Restölmenge dann sozusagen von den Mietern bezahlt werden muss?

Danke