Zum Thema Verlustabzug nach §10d EStG.

Steuersatzeffekt: Sofern Einkommen in künftigen Perioden höher als im Verlustrücktragsjahr und Progressionsvorteil bei ausschließlichem Verlustvortrag den Zins- und Liquiditätseffekt aus dem Verlustrücktrag übersteigt.

Kann mir das jemand nochmal anders erklären? Oder vllt. ein Bsp. geben?

Vielen Dank!

MfG